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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Produktionen arbeiten wir mit einer Zahlung in Etappen, damit du immer genau weißt, woran du bist – von der Anzahlung bis zur Lieferung.

Zahlung & Lieferung

  1. 1

    30% Anzahlung.

  2. 2

    50% bezahlt bei der Aufnahme der Vocals (die Musik ist dann bereits zu 60% fertig).

  3. 3

    80% bezahlt vor dem Abmischen der Produktion(en)/Song(s).

  4. 4

    100% bezahlt bei Lieferung der ungemasterten und gemasterten Version zusammen mit allen Multitrack-Stems, inklusive MIDI (du besitzt den Master).

Rechte & Eigentum

  • Studio Doblo (R. Bloks) ist Mitglied bei Buma/Stemra und Sena.
  • Die Masterrechte einer Produktion werden erst nach vollständiger (100%) Zahlung übertragen. Bis dahin verbleiben alle Rechte bei Studio Doblo.
  • Die Urheber- und Kompositionsrechte des komponierten Werkes werden über Buma/Stemra verwaltet.

Lizenzen & Coverversionen

  • Studio Doblo produziert oder veröffentlicht keine unautorisierte oder nicht lizenzierte Musik für Dritte.
  • Nach geltendem Recht dürfen Coverversionen ohne Zustimmung des Verlags (Publisher) nicht kommerziell veröffentlicht werden.

Rechtsgrundlage

Nach dem niederländischen Urheberrechtsgesetz (Auteurswet) gilt eine Bearbeitung — darunter ein Musikarrangement — als Vervielfältigung, die die Zustimmung des Rechteinhabers erfordert:

Onder de verveelvoudiging van een werk van letterkunde, wetenschap of kunst wordt mede verstaan de vertaling, de muziekschikking, de verfilming of tooneelbewerking en in het algemeen iedere geheele of gedeeltelijke bewerking of nabootsing in gewijzigden vorm, welke niet als een nieuw, oorspronkelijk werk moet worden aangemerkt.
— Auteurswet (niederländisches Urheberrechtsgesetz), Artikel 13
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